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Fakturierungsmandat

Das Mandat, unter dem Unworn die Verkaufsrechnung im Namen und im Auftrag des Verkäufers ausstellt. Ein Inhaber des Verkäufers unterschreibt es, bevor das erste Angebot live geht.

Version 2026-10-17Gültig ab 17. Oktober 2026Für Verkäufer und gewerbliche Käufer
Auf dieser Seite
  1. Artikel 1. Parteien und Begriffe
  2. Artikel 2. Mandat und Umfang
  3. Artikel 3. Rechtsgrundlage
  4. Artikel 4. Erstellung und Inhalt der Rechnung
  5. Artikel 5. Anerkennungsverfahren
  6. Artikel 6. Deine Verantwortlichkeiten
  7. Artikel 7. Verantwortlichkeiten der Plattform
  8. Artikel 8. Zahlungsreferenz und Bankverbindung
  9. Artikel 9. Gebühren
  10. Artikel 10. Laufzeit und Widerruf
  11. Artikel 11. Recht und Sprache
  12. Unterzeichnung
Verwandte DokumentePlattformbedingungen ↗Handelsregeln ↗Datenschutzerklärung ↗Auftragsverarbeitungsvertrag ↗

Version 2026-10-17

Vereinbarung über die Ausstellung von Rechnungen im Namen des Lieferanten (Selbstfakturierung).

Parteien. Dieses Mandat wird erteilt von {seller_legal_name}, {seller_address}, Registernummer {seller_registration_number}, Umsatzsteuernummer {seller_vat_number}, nachstehend der Verkäufer, an Unworn i.o., Registrierung folgt, Kamer van Koophandel Registrierung folgt, Umsatzsteuer Registrierung folgt, die die Plattform unter dem Namen Unworn betreibt, nachstehend die Plattform. Unworn i.o. ist eine Gesellschaft in Gründung. Ihre Founder handeln als ihre Vertreter, und die Gesellschaft bestätigt dieses Mandat mit ihrer Errichtung.

Sprache. Dieses Mandat besteht auf Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Es beruht auf dem niederländischen Umsatzsteuerrecht; weichen die Fassungen voneinander ab, geht der niederländische Text vor.

Kontakt. [email protected]

Artikel 1. Parteien und Begriffe

1.1 In diesem Mandat bedeutet:

  • Plattform, wir, uns, unser: Unworn i.o., handelnd unter dem Namen Unworn.
  • Verkäufer, du, dein: {seller_legal_name}, die Organisation, die dieses Mandat erteilt.
  • Angebot: eine abgegrenzte Menge Waren, die der Verkäufer über die Plattform an einen Käufer verkauft. In den Handelsregeln heißt es Lot.
  • Bestellung: das Dokument, das die Plattform erstellt, sobald der Verkäufer ein Bid annimmt, mit den Waren, dem Preis, der umsatzsteuerlichen Behandlung und der Zahlungsfrist.
  • Verkaufsrechnung: die Rechnung des Verkäufers an den Käufer für die Lieferung eines Angebots.
  • Gutschrift: ein Dokument, das eine Verkaufsrechnung ganz oder teilweise berichtigt.
  • Zahlungsinstitut: Online Payment Platform B.V. in Delft, ein Zahlungsinstitut mit einer Zulassung von De Nederlandsche Bank.
  • Werktag: ein Tag, an dem die Banken in den Niederlanden geöffnet sind.

Artikel 2. Mandat und Umfang

2.1 Du erteilst der Plattform den Auftrag und die Vollmacht, in deinem Namen und für deine Rechnung Rechnungen an Käufer auszustellen für Lieferungen, die über die Plattform zustande kommen. Die Plattform nimmt diesen Auftrag an.

2.2 Das Mandat umfasst jede Verkaufsrechnung für ein Angebot, das über die Plattform verkauft wurde, und jede Gutschrift, die auf eine Entscheidung im Streitverfahren oder auf eine Berichtigung wegen Minderlieferung nach den Handelsregeln folgt. Es umfasst nichts anderes.

2.3 Die Plattform stellt als deine Bevollmächtigte aus. Sie ist nicht Partei des Kaufs, kauft oder verkauft die Waren nicht und wird nie deren Eigentümerin. Der Kauf kommt zwischen dir und dem Käufer zustande.

Artikel 3. Rechtsgrundlage

3.1 Artikel 35 Absatz 1 und 2 der Wet op de omzetbelasting 1968 lässt zu, dass eine Rechnung im Namen und für Rechnung des Unternehmers, der die Lieferung ausführt, von dessen Abnehmer oder von einem Dritten ausgestellt wird, sofern die Parteien das vorab vereinbart haben und ein Verfahren besteht, mit dem der Lieferant jede Rechnung anerkennt. Das entspricht den Artikeln 220 und 224 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG.

3.2 Dieses Mandat ist diese vorherige Vereinbarung. Artikel 5 ist das Anerkennungsverfahren.

3.3 Die Plattform stellt als Dritte aus, nicht als Abnehmer. Wo das Gesetz auf einer vom Abnehmer ausgestellten Rechnung den Vermerk „factuur uitgereikt door afnemer“ (vom Abnehmer ausgestellte Rechnung) vorschreibt, vermerkt jede Rechnung unter diesem Mandat, dass sie von Unworn i.o. im Namen und für Rechnung des Lieferanten aufgrund dieses Mandats ausgestellt wurde.

3.4 Du bleibst der Unternehmer, der die Lieferung ausführt. Dieses Mandat verlagert keine Steuerschuld, Erklärungspflicht oder Zahlungspflicht auf die Plattform.

Artikel 4. Erstellung und Inhalt der Rechnung

4.1 Die Plattform erstellt die Verkaufsrechnung, sobald du ein Bid annimmst, aus den Daten der Bestellung.

4.2 Jede Verkaufsrechnung nennt deinen eingetragenen Namen, deine Anschrift und deine Umsatzsteuernummer, wie bei der Unterzeichnung erfasst; Name, Anschrift und, soweit zutreffend, Umsatzsteuernummer des Käufers; Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fälligkeitsdatum und Zahlungsreferenz; die Waren, Mengen und den Preis ohne Umsatzsteuer; die umsatzsteuerliche Behandlung nach Artikel 4.3 mit Satz und Betrag; und den Vermerk nach Artikel 3.3.

4.3 Die umsatzsteuerliche Behandlung folgt aus dem Sitz von dir und dem Käufer und steht auf der Bestellung:

  • Inland: du und der Käufer habt den Sitz im selben Land. Die Rechnung weist Umsatzsteuer zum nationalen Satz aus. Ohne hinterlegten Satz für dein Land wird die Rechnung abgelehnt, nicht mit null ausgestellt.
  • Innergemeinschaftliche Lieferung: du und der Käufer habt den Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU. Die Rechnung weist den Nullsatz, die Umsatzsteuernummer des Käufers und den Vermerk „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aus. Die Umsatzsteuernummer des Käufers muss in VIES mit einer Abfrage bestätigt sein, die am Rechnungsdatum nicht älter als 30 Tage ist; der Nachweis wird bei der Rechnung aufbewahrt. Ohne gültige Abfrage wird die Rechnung nicht ausgestellt.
  • Ausfuhr: der Käufer hat den Sitz außerhalb der EU. Die Rechnung weist den Nullsatz wegen Ausfuhr aus. Der Ausfuhrnachweis wird bei der Rechnung aufbewahrt.

4.4 Jede Verkaufsrechnung und Gutschrift erhält eine fortlaufende Rechnungsnummer in einer eigenen Reihe je Kalenderjahr für die Dokumente, die unter diesem Mandat für dich ausgestellt werden. Eine Nummer wird nie wiederverwendet.

4.5 Eine Gutschrift verweist auf die Verkaufsrechnung, die sie berichtigt, und nennt den Grund.

Artikel 5. Anerkennungsverfahren

5.1 Du erhältst jede Verkaufsrechnung und Gutschrift bei der Ausstellung im Portal und per Mail an die Mailadresse des Owners deiner Organisation.

5.2 Du erkennst eine Rechnung an, indem du nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt Widerspruch gegen sie erhebst. Widerspruch erhebst du im Portal oder per Mail an [email protected], unter Angabe des Grundes.

5.3 Ein Widerspruch friert die Transaktion ein: Es wird keine Zahlung verlangt und keine Freigabe angewiesen, bis er erledigt ist. Eine unrichtige Rechnung wird mit einer Gutschrift zurückgenommen und neu ausgestellt; dafür läuft die Frist erneut. Ist die Rechnung richtig, erläutern wir das, und sie gilt als anerkannt, sobald du den Widerspruch zurücknimmst.

5.4 Eine anerkannte Rechnung ist in jeder Hinsicht deine Rechnung: für die Umsatzsteuer, für deine eigene Buchhaltung und gegenüber dem Käufer, als hättest du sie selbst ausgestellt.

Artikel 6. Deine Verantwortlichkeiten

6.1 Du bleibst der Lieferant für die Umsatzsteuer. Du nimmst jede Rechnung unter diesem Mandat in deine eigene Umsatzsteuererklärung auf und führst die geschuldete Umsatzsteuer selbst ab.

6.2 Du stehst dafür ein, dass dein Name, deine Anschrift, deine Registernummer und deine Umsatzsteuernummer bei der Unterzeichnung richtig sind und dass deine Umsatzsteuernummer gültig ist.

6.3 Ändert sich eine dieser Angaben, teilst du uns das mit, bevor dein nächstes Angebot live geht. Eine Änderung von Name oder Umsatzsteuernummer erfordert ein neues Mandat; bis es unterzeichnet ist, geht kein neues Angebot live.

6.4 Du bewahrst ein eigenes Exemplar jeder Rechnung und Gutschrift 7 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Ausstellung auf.

Artikel 7. Verantwortlichkeiten der Plattform

7.1 Die Plattform erstellt jede Rechnung richtig und vollständig aus der Bestellung und den bei der Unterzeichnung erfassten Angaben, stellt sie dir und dem Käufer zu, hält die Nummerierung fortlaufend und bewahrt ein Exemplar 7 Jahre auf.

7.2 Die Plattform ist nicht der Lieferant. Der Betrag einer Verkaufsrechnung ist dein Umsatz, nicht der der Plattform.

7.3 Die Plattform hält kein Geld. Der Käufer zahlt an das Zahlungsinstitut oder direkt an dich, nie über ein Bankkonto der Plattform.

Artikel 8. Zahlungsreferenz und Bankverbindung

8.1 Jede Verkaufsrechnung trägt eine Zahlungsreferenz, die die Plattform erzeugt und erkennt. Welches Konto der Käufer bezahlen soll, folgt aus dem Zahlungsweg der Artikel 8.2 und 8.3 und wird bei der Ausstellung auf der Bestellung festgehalten; es ist nicht Teil dieses Mandats.

8.2 Läuft die Transaktion über das Zahlungsinstitut, weist die Rechnung den Käufer an, den vollen Betrag mit der Zahlungsreferenz an das Zahlungsinstitut zu zahlen. Es hält den Betrag, bis die Waren angenommen sind oder ein Streit entschieden ist, und zahlt ihn danach an dich aus, unter Einbehalt der Gebühr der Plattform.

8.3 Läuft die Transaktion über den direkten Zahlungsweg, weist die Rechnung den Käufer an, mit der Zahlungsreferenz auf das Bankkonto zu zahlen, das du bei der Plattform für direkte Zahlungen hinterlegt hast.

8.4 Welcher Zahlungsweg gilt, folgt aus der Zahlungsfrist des angenommenen Bids und steht auf der Bestellung.

Artikel 9. Gebühren

9.1 Die Plattform berechnet dir keine Gebühr. Der Käuferaufschlag, den die Plattform dem Käufer berechnet, wird dem Käufer mit einer gesonderten Rechnung fakturiert, die die Plattform im eigenen Namen ausstellt.

9.2 Diese Rechnung fällt nicht unter dieses Mandat. Der Betrag einer Verkaufsrechnung und der Betrag einer Rechnung über den Käuferaufschlag werden nie miteinander vermischt.

Artikel 10. Laufzeit und Widerruf

10.1 Dieses Mandat gilt ab der Unterzeichnung, bis du es schriftlich widerrufst, per Mail an [email protected] oder im Portal.

10.2 Ein Widerruf gilt für jedes Angebot, das nach dem Datum des Widerrufs live geht. Für ein Angebot, das an diesem Datum bereits live oder bereits verkauft ist, gilt das Mandat weiter, bis die Transaktion abgeschlossen ist, einschließlich einer etwaigen Gutschrift.

10.3 Rechnungen und Gutschriften, die vor dem Widerruf ausgestellt wurden, bleiben unverändert deine Rechnungen. Jede Bestellung hält fest, unter welchem Mandat sie fakturiert wurde.

10.4 Ohne gültiges Mandat geht keines deiner Angebote live. Der Scan bleibt verfügbar.

Artikel 11. Recht und Sprache

11.1 Dieses Mandat unterliegt niederländischem Recht. Die Rechtbank Amsterdam ist ausschließlich zuständig.

11.2 Dieses Mandat ist auf Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch abgefasst. Der niederländische Text geht vor.

Unterzeichnung

Deine Angaben unten werden bei der Unterzeichnung erfasst und auf jeder Rechnung unter diesem Mandat verwendet. Eine Änderung dieser Angaben erfordert ein neues Mandat.

Der Verkäufer

{seller_legal_name} {seller_address} Registernummer: {seller_registration_number} Umsatzsteuernummer: {seller_vat_number} Name des Unterzeichners: {seller_signatory_name} Datum: {signature_date} Unterschrift:

Die Plattform

Unworn i.o. (in Gründung), handelnd unter dem Namen Unworn Registrierung folgt Kamer van Koophandel: Registrierung folgt Umsatzsteuer: Registrierung folgt Name des Unterzeichners: Datum: {signature_date} Unterschrift:

Kontakt

Eine Frage zu diesem Dokument?

Nenne die Rechnungsnummer, wenn es in deiner Frage um eine bereits ausgestellte Rechnung geht.

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